Angelsportverein
Hungen e.V.

Aktuelles


16.02.2024

Der erste Arbeitseinsatz am 24.02.2024 findet am Oberen Knappensee statt. Treffpunkt ist der Zugang in Trais Horloff um 08:00 Uhr. Treffpunkt siehe Hier



09.10.2023

Am 14.10. findet bei den Bänken an der Hütte von 12:00 bis 14:00 eine Trauerfeier statt, wir bitten daher in diesem Zeitraum nicht im Bereich der Hütte oder auf dem Damm aus Pietätsgründen zu angeln.


01.02.2023

Bei der Aufführung der zum Jahresanfang versendeten Papiere steht die Jahresmarke des Verbandes mit auf der Liste, diese existiert in der bekannten Form nicht mehr. Dazu gibt es an der Jahreshauptversammlung noch einmal eine gesonderte Info.

Des weiteren findet der 8. Arbeitseinsatz am 28.10 von 08:00-12:00 statt, nicht wie auf dem Terminplan am 09.10.


07.11.2022

Auf Nachfrage mehrerer Mitgliedern hat der Vorstand einen zusätzlichen Termin zum Nachangeln beschlossen.

Von Freitag 25.11. bis Sonntag den 27.11.


15.05.2022

Für die Gewässer des ASV Hungen gilt ein allgemeines Entnahmeverbot für sämtliche
Störarten. Diese dienen der Gewässerpflege und der Erhaltung der Gewässerstrukturen. Sollte ein Stör unabsichtlich gefangen werden, muss dieser umgehend und so schonend wie möglich wieder in das Gewässer in dem er gefangen wurde zurückgesetzt werden. Das Zuwiderhandeln gegen das Entnahmeverbot kann eine Sperre und/oder den Vereinsausschluss nach sich ziehen.

15.03.2022

Aufgrund der hohen Anzahl der Aufnahmeanträge und Aufnahmen in den Jahren 2020 und 2021 wurde beschlossen für das Jahr 2022 keine weiteren Mitglieder aufzunehmen. Im aktuellen Jahr wird geprüft wie stark die Angelgewässer besucht werden da wir jedem Mitglied einen erholsamen Tag am Wasser ermöglichen möchten. Anträge können weiterhin gestellt werden und werden in einer Warteliste geführt. Sobald ein Mitglied den Verein verlässt und weiterhin gewährleistet ist, dass das Angeln bei der aktuellen Mitgliederzahl ohne Probleme möglich ist, werden Antragsteller vom Vorstand kontaktiert. Jugendliche sind von der Regelung nicht betroffen. Wir bitten hierfür um Verständnis.


04.02.2022

Die Abbuchung der Jahresbeiträge verzögert sich leider aufgrund der Umstellung des Kassensystems. Die Papiere für die Saison 2022 werden verschickt, sobald die Abbuchung der Jahresbeiträge durchgeführt werden kann. Das Angeln ist mit den Vorhandenen Papieren weiterhin ohne Probleme bis zum Anangeln möglich.


18.12.2021

Die Fangstatistik muss bis zum 31.12.2021 beim Verein eingegangen sein.

Wie gewohnt per Post oder Mail an die Geschäftsstelle (bitte neue Adresse beachten),

oder in den Briefkasten der Vereinshütte einwerfen.


30.11.2021

Änderung der Adresse der Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle ASV Hungen e.V.

Kaiserstraße 22

35410 Hungen

05.07.2021

Mitgliederversammlung 23.07.2021 um 19:00 Uhr im DGH Nonnenroth

Tagesordunung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Vorstandsbericht: 2019, 2020, Jugendwart, Vogelschutz, Fisch/Gewässerwart und Kassenwart

4. Bericht Kassenprüfer

5. Entlastung des Vorstandes 2019/2020

6. Wahl Kassenprüfer*innen 2x

7. Anträge (können bis 15.07 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden)

8. Vorstandswahl

9. Verschiedenes

Bitte einen Impfnachweis, Genesungsnachweis oder aktuellen Test mitbringen.

04.05.2021

Auszug aus dem Newsletter des Verbandes Hessischer Fischer vom 04.05.2021

Die Ausübung der Fischereiaufsicht durch die zuständigen Behörden, sofern sie zwischen 22:00 und 05:00 Uhr erforderlich ist, ist unter die Ausnahme des § 28b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b IfSG (Berufsausübung) zu subsumieren. Das heißt, dass Fischereiaufseher nach § 47 HFischG ihre Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können.

Die (Angel-)Fischerei ist grundsätzlich nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 28b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f IfSG zu subsumieren. Daher ist die Zulässigkeit des Angelns während der Geltung von Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich zu verneinen. Das heißt, dass die (Angel-)Fischerei im Zeitraum von 22:00 bis 05:00 Uhr grundsätzlich nicht zulässig ist.

Die Ausnahme des § 28b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g IfSG ist eng auszulegen. Nach der Gesetzesbegründung darf der ausschließliche Zweck des nach dieser Ausnahme gestatteten Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft die körperliche Bewegung im Freien sein. Beim Angeln steht die Bewegung in Freien jedoch nicht im Mittelpunkt, der Hauptzweck ist hier das Angeln von Fischen. Daher ist das Angeln von dieser Ausnahme nicht umfasst. Das heißt, das die (Angel-)Fischerei im Zeitraum von 22:00 bis 24:00 Uhr nicht zulässig ist.

26.04.2021

Das Familienangeln am 02.05. kann aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht stattfinden

21.04.2021

Das Nachtangeln am kommenden Wochenende, vom 22.04. bis 25.04. findet statt.

Zukünftig gelten für die Nachtangeltermine die aktuellen Bestimmungen des Landkreises Gießen. Sollten Ausgangssperren für den Landkreis verhängt werden, sind damit auch die Nachtangeltermine für den betreffenden Zeitraum hinfällig. Da es hier immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen kann,  bitten wir darum nicht nur die Termine der Webseite sondern sind immer auch die Anordnungen des Landkreises vorher zu prüfen. 

05.04.2021

Das Nachtangeln in KW 14 und 16 kann aufgrund der Ausgangssperre des Kreis Gießens nicht stattfinden.

07.03.2021

Die Angelsaison beginnt am 28.03.2021. Das Anangeln in gewohnter Form findet nicht statt. Es wird jedoch wie üblich ein Forellenbesatz durchgeführt. Hierfür gelten die allgemeinen Fangbeschränkungen von 3 Forellen pro Woche.

01.03.2021

Der Arbeitseinsatz am 27.03.2021 findet unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienemaßnahmen statt.

25.01.2021

Aufgrund der Corona Pandemie haben wir entschieden den Arbeitseinsatz am Samstag den 13.02.2021 abzusagen.

Der Vorstand des ASV Hungen e.V.

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